8eM im Strafjustizzentrum Augsburg

Wie schaut es in einem Gerichtsgebäude von innen aus? Geht es in den Verhandlungen wirklich so turbulent zu wie in den Fernsehserien? Und wie oft erheben die Verteidiger gegenüber den Staatsanwälten eigentlich Einspruch, um ihre Mandanten zu schützen? Das waren Fragen, welche die Klasse 8eM brennend interessierten. Deswegen ging es vergangene Woche ins Strafjustizzentrum Augsburg, um mal hautnah bei einer Gerichtsverhandlung dabei zu sein.

Gleich zu Beginn spürten wir auch schon, dass das Strafjustizzentrum kein normales Gebäude war, denn schon am Eingang wurden wir nach unerlaubten, z.B. spitzen Gegenständen untersucht. So manch einer durfte erst hinterher seinen Zirkel wieder abholen. Anschließend ging es dann in den Sitzungssaal. Eigentlich sollten wir bei einer Verhandlung dabei sein, in der er es um Körperverletzung ging, doch weil die Anhörung erst in der Früh verschoben wurde, wurden wir einer neuen Verhandlung zugeteilt. Beschuldigt wurde ein junger Student, dem vorgeworfen werde, mit Mariuhana Handel betrieben zu haben. Zu unser aller Erstaunen, gab der junge Herr sein Vergehen auch gleich zu Beginn zu. In der nächsten Stunde jedoch, wurde der Fall jedoch noch ausgiebig erörtert – mit Zeugen und Beweismitteln – denn es galt das Strafmaß für den Mann festzulegen. Auch wenn einige von uns mit dem Mann am Ende sogar Mitleid hatten, wurde die Strafe von der Richterin und den zwei beisitzenden Schöffen (normale Bürger, die ehrenamtlich den Richter bei seiner Entscheidung unterstützen) verhängt: 1 Jahr und vier Monate auf Bewährung. Das heißt, dass der Mann zwar nicht ins Gefängnis musste, aber sobald er sich was zu Schulden kommen lässt, das Strafmaß wieder erhöht werden könnte. Sichtbar erleichtert ging der Angeklagte am Ende aus dem Saal und auch wir waren erstaunt was bei der Urteilsfindung eigentlich berücksichtigt wird. Wäre der Angeklagte nämlich aktenkundig gewesen, hätte er keinen Beruf ausgeübt, hätte er seine Tat nicht bereut und hätte er die vorsitzende Richterin und die anwesenden Anwälte nicht respektiert – so wäre seine Strafe sicherlich härter ausgefallen.

 

© Alexander Häuser